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Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Lebenshilfe Bremen engagiert sich seit ihrer Gründung als Elternverein gegen Benachteiligung und Gewalt und für das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft.
In Zusammenarbeit mit Fachstellen haben wir ein System zur Verhinderung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung entwickelt. Das nachfolgende Schaubild zeigt, wie die Prävention von Gewalt und Grenzverletzungen in Prozessen und Strukturen verankert ist. Prävention wird somit in ihrer Bedeutung erkennbar und kann im Alltag wirksam sein.
Die Bausteine der Präventionsarbeit
Ressourcen- und Risikoanalyse:
Alle Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Bremen werden anonym zu ihrem Wissenstand über die Präventionsarbeit befragt. Mit ihrer Einschätzung helfen sie dabei, den erreichten Stand sowie mögliche Lücken der Präventionsarbeit zu erkennen.
Qualitätszirkel Prävention:
Die Geschäftsführung, die Bereichsleitungen und das Präventions-Team treffen sich regelmäßig zur Analyse und Verbesserung der Präventionsarbeit.
Leitlinien zur Gewaltprävention:
Sie beschreiben, was zur Grenzachtung bei der Zusammenarbeit mit Nutzer*innen und Kolleg*innen wichtig ist und vermitteln Mitarbeiter*innen Orientierung und Sicherheit.
Verhaltenskodex, Meldepflicht:
Der Kodex beschreibt, was die Lebenshilfe von den Mitarbeitenden erwartet, um Grenzverletzungen zu verhindern. Die Anerkennung des Kodexes bestätigen die Mitarbeitenden durch ihre Unterschrift. Wichtig: Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt bei den zuständigen Fachberater*innen zu melden und gemeinsam das weitere Vorgehen abzustimmen.
Sexuelle Bildung, Sexualpädagogik:
In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen werden passende Angebote für Nutzer*innen und Mitarbeitende vermittelt.
Regelwerke zur Grenzachtung:
In jedem Bereich erarbeiten Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen Regeln zur Achtung von Grenzen.
Beschwerdeverfahren für Nutzer*innen:
Nutzer*innen werden dabei unterstützt, sich bei Bedarf in einem niedrigschwelligen und geregeltem Verfahren zu beschweren.
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis von allen Mitarbeiter*innen:
Zur Prüfung der persönlichen Eignung bei der Wahrnehmung der Aufgaben in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Kindern und Jugendlichen ist von allen Mitarbeitenden das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen. Es gibt Auskunft über die Verurteilungen von Sexualstraftaten, die im untersten Strafbereich liegen.
Fachberatung, professionelles Fallmanagement:
Ein speziell ausgebildetes Team berät Nutzer*innen und Mitarbeitende bei allen Fragen zur Grenzachtung, Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt. Alle Meldungen von (Verdachts-) Fällen werden von einem Expert*innen-Team bearbeitet, das fachliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen erstellt.
Verpflichtende Teilnahme aller Mitarbeitenden an Basisschulung:
Im Rahmen einer Tagesveranstaltung werden alle Mitarbeiter*innen für die Prävention qualifiziert und sensibilisiert.