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Hilfen zur Erziehung - Familien stark machen

Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und Eltern in ihrer Erziehung zu stärken sind die Aufgaben unserer ambulanten Hilfen zur Erziehung. Mit verschiendenen Angeboten unterstützen wir Familien dabei, ihre Lebenssituation zu verbessern und auch schwierige Situationen alleine zu meistern. Die Unterstützung sieht dabei für jede Familie anders aus und wird bedarfsorientiert angeboten. Besonderes Augenmerk legen wir auf Familien, in denen ein Kind mit Beeinträchtigung lebt oder in denen die Eltern selbst beeinträchtigt sind. Grundlage für unsere Arbeit sind die gesetzlichen Bestimmungen des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat das Ziel, Eltern in ihren Erziehungsaufgaben zu stärken, sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und in Konflikten zu beraten und zu unterstützen, ihre eigenen Stärken zu fördern und das Wohl der Kinder zu schützen. Durch Beziehungsprobleme, Überforderung in der Kindererziehung, Krankheit oder finanzielle Schwierigkeiten können Krisen entstehen. Das kann die gesamte Familie belasten.  In dieser Situation ist die Sozialpädagogische Familienhilfe eine wichtige Unterstützung für Eltern und ihre Kinder. Die Hilfe soll dazu beitragen, dass es allen in der Familie wieder besser geht.

Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft hilft jungen Menschen bei der Bewältigung von Problemen, die durch Krisen oder Konflikte entstehen. Dazu gehören Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung, Probleme mit der Familie oder mit Gleichaltrigen. Im Mittelpunkt dieser Erziehungshilfe stehen zumeist Jugendliche ab etwa 12 Jahren. Das soziale Umfeld wie Familie oder Schule wird aktiv mit einbezogen. Ein Erziehungsbeistand unterstützt, berät und begleitet Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Ziel ist es, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, soziale Kompetenzen zu stärken und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.

Unterstützte Elternschaft

Die Unterstützte Elternschaft ist ein Angebot für Eltern und werdende Eltern mit einer geistigen Behinderung, die mit ihren minderjährigen Kindern in einer eigenen Wohnung zusammenleben möchten. Die Familie wird unterstützt, um die Versorgung und Förderung des Kindes, eine gute Eltern-Kind-Beziehung sowie die Sicherung des Kindeswohls zu gewährleisten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • die Begleitung und Beratung der Mutter / Eltern zur Vorbereitung auf ihre Rolle als Eltern,
  • die Beratung zur altersgemäßen Förderung der sprachlichen, sensomotorischen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten des Kindes und
  • die Anleitung bzw. Sicherstellung von Pflege, Versorgung und Betreuung des Kindes.

Mit der Unterstützung sollen die Eltern befähigt werden, sich auf die Bedürfnisse ihres Kindes einzustellen, Verantwortung zu übernehmen und damit wesentliche Bedingungen für eine gute Entwicklung zu schaffen. Die Unterstützung kann mit dem sechsten Schwangerschaftsmonat beginnen. Die Intensität der Leistung ist abhängig vom Einzelfall. Im ersten Lebensjahr des Kindes wird diese sehr umfassend, bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen, geleistet. In Einzelfällen schließt sie auch eine nächtliche Rufbereitschaft mit ein.

Unsere Angebote und Schwerpunkte

  • Arbeit mit allen Kindern, Jugendlichen und Eltern mit oder ohne Beeinträchtigung im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft und Unterstützten Elternschaft
  • Beratung durch interne Fachkräfte im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und zur Gewaltprävention
  • Systemtherapeutische Familien- und Elternberatung
  • Entwicklungspsychologische Begleitung
  • Video-Home-Training ®
  • Marte Meo – Entwicklungsbegleitung
  • Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Familien
Kontakt

Lebenshilfe Bremen e.V.
Waller Heerstraße 55
28217 Bremen

Ihre AnsprechpartnerInnen:

Stefanie Bargfrede
Tel. 0421 387 77-67
E-Mail: 

Oliver Nink
Tel. 0421 387 77-66
E-Mail: 

Carola Walter
Tel. 0421 387 77-82
E-Mail: 

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