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Kontakt

Lebenshilfe Bremen e.V.
Waller Heerstraße 55
28217 Bremen

Angehörigenbeirat

Tel. 0421 387 77-23
E-Mail:

Bewohnerbeirat

Tel. 0421 387 77-30
E-Mail: 

Mitbestimmung im Fachbereich Wohnen

Der Bewohnerbeirat

Die Bewohnersprecher vertreten die Interessen aller Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, die die Wohnangebote der Lebenshilfe Bremen nutzen. Aus jeder Wohngemeinschaft, Wohngruppe, dem Wohntraining und dem ambulant betreuten Wohnen werden Vertreter in den Bewohnerbeirat gewählt. 29 Bewohnersprecher bilden den Bewohnerbeirat der Lebenshilfe Bremen. Der Bewohnerbeirat trifft sich regelmäßig in der Geschäftsstelle der Lebenshilfe. Zwei Unterstützerinnen stehen dem Beirat zur Seite. Sie protokollieren die Sitzungen in Leichter Sprache und unterstützen den Beirat, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. In ihren jeweiligen Häusern werden die SprecherInnen durch gewählte MitarbeiterInnen unterstützt. Eine Arbeitsgruppe des Bewohnerbeirats trifft sich wöchentlich im Büro des Bewohnerbeirats.

Auf seinen Sitzungen beschäftigt sich der Bewohnerbeirat mit Themen, die in den Häusern aktuell sind. Das können praktische Dinge sein wie der Einbau neuer Küchen oder Streitigkeiten unter Bewohnern. Themen der letzten Jahre waren die Mitsprache bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in den Häusern, die Durchführung der Bürgerschaftswahl oder Aufgaben der Heimaufsicht. Fortbildungen und Treffen mit anderen Heimbeiräten stärken die Kompetenzen der BewohnersprecherInnen. Es gab zum Beispiel eine Schulung zur Inklusion. Als das Thema Heimaufsicht aktuell war, lud der Bewohnerbeirat einen Mitarbeiter der Heimaufsicht zu seiner Sitzung ein.

Der Bewohnerbeirat als Selbstvertretungsgremium ist heute eine Selbstverständlichkeit. Vor 25 Jahren war er etwas Besonderes. Vorausgegangen war das Heimgesetz von 1974, das bundesweit für alle stationären Einrichtungen galt, in denen ältere Menschen, Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen lebten. Die Heimmitwirkungsverordnung von 1976 legte fest, dass und wie Heimbewohner in den Heimen mitwirken sollten. In Paragraf 2 hieß es: „Die Träger des Heims haben auf die Bildung von Heimbeiräten hinzuwirken.“ Regelmäßige Treffen aller Bewohner der Lebenshilfe in ihren jeweiligen Häusern führten zur Wahl von Bewohnersprechern. Die Bewohnersprecher trafen sich seit 1983 zunächst in kleineren, dann in größeren Gruppen. Bis 1987 der Bewohnerbeirat der Lebenshilfe Bremen seine Arbeit aufnehmen konnte. Die Lebenshilfe war der erste Träger von Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Bremen, dem es gelang, einen Bewohnerbeirat zu etablieren.

Der Angehörigenbeirat

Bereits seit 1975 gibt es den Angehörigenbeirat. Die Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen ist ein integraler Bestandteil der Unterstützung der Menschen mit geistiger Behinderung. Im Gesamtangehörigenbeirat kommen Angehörige der Bewohner von Wohngruppen und Wohngemeinschaften der Lebenshilfe Bremen zusammen. Sie treffen sich sechsmal im Jahr, um sich auszutauschen. Sie geben Impulse für die Weiterentwicklung des Fachbereichs Wohnen.

Als Lebenshilfe Bremen sind wir uns bewusst, dass Mitarbeiter und Angehörige unterschiedliche Blickwinkel haben und schätzen dies. Ein Beispiel für die Mitwirkung von Angehörigen ist die Entwicklung der „Leitlinie zur Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Mitarbeitern“. Sie wurde gemeinsam von Angehörigen, MitarbeiterInnen, Geschäftsführung und Fachbereichsleitung erarbeitet. Die Leitlinie soll dazu beitragen, das gegenseitige Vertrauen und Verständnis zu stärken, Wünsche und Erwartungen aneinander zu klären und gemeinsame Umgangsformen zu beschreiben. In der Leitlinie geht es um alltägliche Fragen wie Grundlagen und Grundhaltung der Zusammenarbeit, Austausch und Kooperation zu organisieren, Besuchskultur, Umgang mit Konflikten und Beschwerden, Mitwirkung und Mitgestaltung.

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