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Schulbegleitung
Die Lebenshilfe Bremen ist einer von insgesamt 13 Trägern, die die Schulbegleitung oder auch Schulassistenz im Auftrag der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung in Kooperation mit dem Amt für soziale Dienste durchführt. Zum Personenkreis gehören Kinder, die so beeinträchtigt sind, dass sie nach dem Kinder-Jugendhilfegesetz §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch eine Unterstützung in Form einer Schulbegleitung benötigen.
Erstmalig konnten im Schuljahr 2018/19 auch Kinder nach dem SGB XII §§53-54 über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit einer Schulbegleitung versorgt werden.
Insbesondere die Träger, die der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege angehören, haben sich zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um gemeinsam Verfahren zur Sicherstellung und zeitnahen Durchführung der Schulbegleitungen zu gestalten.