Neuauflage Informationsbroschüren zur Betreuungs-Verfügung, Vorsorge-Vollmacht und Patienten-Verfügung in Leichter Sprache
Wer rechtzeitig vorsorgen will, findet in den drei kostenlosen Broschüren Formulierungshilfen und wichtige Infos zum jeweiligen Thema. Auch wo die Vollmachten und Verfügungen hinterlegt werden sollten, wird erklärt.
In der Betreuungs-Verfügung kann man festlegen, wen man als rechtlichen Betreuer haben möchte und was der rechtliche Betreuer entscheiden darf. Ein rechtlicher Betreuer wird vom Gericht eingesetzt, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, wichtige Dinge selbst zu entscheiden – etwa wenn er sehr krank ist oder eine starke Behinderung hat. „Sie können selbst bestimmen, wer Ihr rechtlicher Betreuer sein soll: Bevor das Gericht entscheidet.“ (Zitat: Betreuungs-Verfügung in Leichter Sprache, S.6)
In der Vorsorge-Vollmacht kann man festlegen, wen man als Bevollmächtigten haben möchte und was der Bevollmächtigte tun darf. „Der Bevollmächtigte ist Ihre Vertretung, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.“ (Zitat: Broschüre Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache, S.6) – etwa wenn jemand eine schwere Krankheit hat oder sehr alt ist.
In der Patienten-Verfügung kann man, bevor man krank wird, festlegen, was der Arzt im Krankheitsfall machen und nicht machen darf. „Ärzte dürfen nur machen, was Sie wollen. Auch wenn Sie bald sterben müssen.“ (Zitat: Patienten-Verfügung in Leichter Sprache, S.6)